AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Riedl Hufbeschlag


Zwischen dem Eigentümer des zu bearbeitenden Equiden oder einer von Ihm beauftragten geschäftsfähigen Person, im Folgenden Auftraggeber genannt, und der Firma Riedl Hufbeschlag in ihrer Funktion als gewerbetreibende Hufbearbeiterin, im Folgenden Auftragnehmer genannt, wird in der Folge einer beidseitigen Erklärung folgender Werkvertrag geschlossen:


I Auftrag und Leistung


1.Der zu vereinbarende Vertrag wird mündlich (auch von beauftragter Person), fernmündlich (z.B. per Telefon, Videotelefonie), schriftlich (z.B. email, Brief, Zettel, Aushang, Textkurzmitteilung (sms, Messengerdienste, u.ä.)) vereinbart und ist bindend.

2. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, an einem in seinem Eigentum stehenden Pferd die Hufbearbeitung und oder vereinbarten Leistungen auszuführen.

3. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.

4. Es wird ein gegenseitiger Vertrag geschlossen.

5 .Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotene Dienstleistung/Werkleistung, nach bestem Wissen und Gewissen in einer Form, die dem Pferd in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

6. Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht und hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Hufbearbeitung zum vereinbarten Zeitpunkt vom Auftragnehmer ohne Verzögerung und der Arbeit entsprechend normalen Umständen durchführbar ist. Ein entstehender Mehraufwand durch widrige Umstände, z.B. wehriges Pferd, vernachlässigte Hufe oder ungeplante Arbeitsunterbrechungen wird entsprechend Punkt IV.1 abgerechnet.

7. Erscheint der Auftrag, aus Sicht des Auftragnehmers, aus Sicherheitsgründen und -bedenken nicht erfüllbar, so ist die Anfahrt vom Auftraggeber lt. aktueller Preisliste zu vergüten. Mindestens wird der Preis der aktuellen Preisliste für eine Barhufbearbeitung berechnet. Beispiele sind hier: Wehrhaftigkeit des Tieres, Unzumutbarkeit des zugewiesenen Beschlagplatzes und der Umgebung (Licht, Untergrund, Materialien, Größe, Witterung, etc.).

8. Muss der Auftrag, aus Sicht des Auftragnehmers, aus Sicherheitsgründen und -bedenken während der Erbringung abgebrochen werden, so muss die bis dato erbrachte Leistung anteilig oder ggf. vollständig vom Auftraggeber vergütet werden.

9. Kommt es während der Leistungserbringung zu einem Unfall, so wird der Eigentümer des verursachenden Tieres haftpflichtig gemacht. Der entstandene Schaden beinhaltet eine private Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung des Hufbearbeiters, sowie die Schadensersatz- und Verdienstausfallforderung des Auftragnehmers.


II Ort und Zeitpunkt


1.Auftraggeber und Auftragnehmer erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt.

2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von Ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Ausnahmen können vereinbart werden.

3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nur, wenn vor Ort eine Arbeitsumgebung besteht, die eine tadellose und für Mensch und Tier sichere Arbeit zulässt.

4. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunktes ist nur mit Bestätigung gültig.

5. Verspätungen durch unvorhergesehene Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von einer halben Stunde akzeptiert werden.

6. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

7. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.


III Abnahme


1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung

der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von Ihm beauftragten geschäftsfähigen Person.

2. Ist der Eigentümer oder eine von Ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.


IV Preise und Zahlung


1.Es gelten die in der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen / Rabatte haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Es gelten Mindestpreise. Die erbrachte Leistung kann aufgrund von Mehraufwand und auf der Preisliste angegebener Posten von der eigentlichen, zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste abweichen

2.Die Zahlung erfolgt in der Regel sofort nach der Abnahme in bar.

3. In vorher vereinbarten Fällen kann eine Bezahlung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware auch auf Rechnung erfolgen. Falls nicht anders vereinbart, haben die Zahlungen unserer Rechnungen von Kunden in Deutschland sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.

4. Sollte es sich bei der Beschlagausführung / Hufbearbeitung um eine orthopädische oder therapeutische Maßnahme handeln, die von einer tierärztlichen Einrichtung angewiesen wurde, wird die Leistung aufwandsgerecht abgerechnet.

5. Sollte es sich bei der Beschlagausführung / Hufbearbeitung um eine orthopädische oder therapeutische Maßnahme handeln, die nach Ansicht des Auftragnehmers das Wohlbefinden des Tieres verbessern oder mindestens erhalten kann, wird die Leistung aufwandsgerecht abgerechnet.

6. Der zu zahlende oder zu überweisende Betrag wird sofort nach Abnahme fällig. Ausnahmen können vereinbart werden.

7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so behalten wir uns vor, den Mahnbescheid inkl. Mahnkosten nach 14 Tagen nach Rechnungserstellung zu versenden. Bei wiederholter Mahnung treten wir von der Geschäftsbeziehung zurück. Der offene Zahlbetrag, inkl. zusätzlich entstandener Kosten, wird weiterhin eingefordert und ist zu begleichen. Es wird von gesetzlich geregelten Rechtsmitteln Gebrauch gemacht.

8. Wurde der Zahlbetrag im Vorfeld schon beglichen, der Auftraggeber tritt aber vom vereinbarten Vertrag zurück, so kann die Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer nicht zu Stande kommen. Hierfür kann eine Entschädigung bis zur Hälfte des Auftragswertes mindestens aber der auf der aktuellen Preisliste aufgeführte Preis für die Barhufbearbeitung durch den Auftragnehmer einbehalten werden. Die Restsumme wird dann auf ein individuell vereinbartes Konto zurück erstattet.

9. Die Rechnungserstellung kann bis zu drei Jahren nach Leistungsdatum erfolgen.


V Ende des Werkvertrages


1. Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.


VI Gewährleistung und Haftung


1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für seine Arbeit von 5 Tagen.

2. Eine Gewährleistung gilt nur bei mangelhafter Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme.

3. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen.

4. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde.

5. Ein Mangel muss dem Auftragnehmer sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

6. Ein Schaden muss dem Auftragnehmer unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.

7. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.



VII Salvatorische Klausel


1. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Werkvertrag ergebenen Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zwischen dem Eigentümer des zu bearbeitenden Equiden oder einer von Ihm beauftragten geschäftsfähigen Person oder des Leistungsempfängers, im Folgenden Auftraggeber genannt, und der Firma Riedl Hufbeschlag in ihrer Funktion als gewerbetreibende Leistungserbringerin, im Folgenden Auftragnehmer genannt, wird in der Folge einer beidseitigen Erklärung folgender Dienstvertrag geschlossen:


I Auftrag und Leistung


1. Der zu vereinbarende Vertrag wird mündlich (auch von beauftragter Person), fernmündlich (z.B. per Telefon, Videotelefonie), schriftlich (z.B. email, Brief, Zettel, Aushang, Textkurzmitteilung (sms, Messengerdienste, u.ä.)) vereinbart und ist bindend.

2. Für Aufträge und Leistungen, die einen beratenden (auch lehrenden) Charakter oder die Befundung des Tieres zur Grundlage haben, wird kein Erfolg geschuldet. Hierbei kann der Auftragnehmer nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Eine Vollständigkeit kann nicht vorausgesetzt werden.

3. Befunde können durch den Auftragnehmer erbracht werden, diese haben aber kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diagnosen dürfen nur vom Tierarzt erstellt werden.

4. Wird ein Produkt oder Pflegemittel vom Auftragnehmer empfohlen, so kann kein Erfolg oder eine Haftung für dessen Benutzung vom Auftragnehmer erbracht oder eingeklagt werden. Für die Anwendung und weitere Informationsbeschaffung ist der Auftraggeber verantwortlich.

5. Es wird kein Erfolg, sondern die Bemühung und Leistung geschuldet. Diese ist zu Vergüten. Ist die Vergütung zeitbasiert, so gilt der Stundensatz in der zum Zeitpunkt der Erbringung gültigen Preisliste. Dieser ist ggf. vorher vom Auftraggeber zu erfragen.


II Preise und Zahlung


1. Es gelten die in der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen / Rabatte haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Es gelten Mindestpreise. Die erbrachte Leistung kann aufgrund von Mehraufwand und auf der Preisliste angegebener Posten von der eigentlichen, zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste abweichen.

2. Die Zahlung erfolgt in der Regel sofort nach Leistung oder Maßnahme in Bar.

3. In besonderen Fällen kann eine Bezahlung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware auch auf Rechnung erfolgen. Falls nicht anders vereinbart, haben die Zahlungen unserer Rechnungen von Kunden in Deutschland sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.

4. Der zu zahlende oder zu überweisende Betrag wird sofort nach Rechnungserhalt fällig. Ausnahmen können vereinbart werden.


5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so behalten wir uns vor, den Mahnbescheid inkl. Mahnkosten nach 14 Tagen zu versenden. Bei wiederholter Mahnung treten wir von der Geschäftsbeziehung zurück. der offene Zahlbetrag, inkl. zusätzlich entstandener Kosten, wird weiterhin eingefordert und ist zu begleichen. Es wird von gesetzlich geregelten Rechtsmitteln Gebrauch gemacht.

6. Wurde der Zahlbetrag im Vorfeld schon beglichen, der Auftraggeber tritt aber vom vereinbarten Vertrag zurück, so kann die Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer nicht zu Stande kommen. Hierfür wird, wenn nicht nachfolgend anders geregelt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig.

Die Restsumme wird dann auf ein individuell vereinbartes Konto zurückerstattet.

7. Sollte der Betrag nicht oder noch nicht vollständig bezahlt worden sein, so wird dieser, ggf. mit Hilfe von Rechtsmitteln eingefordert.

8. Die Rechnungserstellung kann bis zu drei Jahren nach Leistungsdatum erfolgen.


III Salvatorische Klausel


1. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Dienstvertrag ergebenen Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die aktuellen AGB und das Impressum der Firma Riedl Hufbeschlag können unter https://www.riedlhufbeschlag.de/impressum eingesehen werden.

Im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf der Internetseite.


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